Wissen Datenschutz auf Auslandsreisen

Was tun, wenn die Einreisebehörde die Offenlegung von Whatsapp und Facebook-Accounts verlangt?

Stand: September 2018

Schon 2008 hat ein Berufungsgericht in den USA entschieden, dass die Beschlagnahme von elektronischen Geräten zulässig sei. Die Electronic Frontier Foundation hat dazu im Jahr 2011 einen Leitfaden veröffentlicht, wie man seine Daten schützen kann.vPauschal lässt sich raten, auf dem Gerät alle vertraulichen Information zu entfernen, sei es Dokumente, Bilder, SMS-Verkehr, andere Messenger-Daten oder Kontakte. Besteht auf dem Smartphone kein eigens abgesicherter Bereich für dienstliche Kommunikation wie bei einem Blackberry, sollten auch Email-Accounts, sofern sie vertrauliche Inhalte umfassen, nicht allein durch das Sperrpasswort abgesichert sein, sondern durch ein weiteres (anspruchsvolles) Passwort.

Wenn der Reisende zur Herausgabe des Passworts „gezwungen wird“, hilft ein weiteres komplexeres Passwort allerdings manchmal auch nicht. Als beste und sicherste Lösung ist – vor allem für Geschäftsreisende – zu empfehlen, die Daten auf dem Smartphone vor Reiseantritt in das Zielland zu löschen und nach Einreise über eine vertrauenswürdige Cloud wieder mit den vorher dort gesicherten Daten bestücken. Bei Facebook (und anderen Social-Media-Anbietern) sollte man sich allerdings von Anfang an bewusst sein, dass die Daten dort der Verfügungshoheit des Anbieters unterliegen und sich diese allein auf Basis von ihm selbst bestimmten und änderbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsregelungen richten. Informationen, die man (oder der Arbeitgeber) vertraulich erachtet, sollten dort nicht hinterlegt werden.