Externer Datenschutzbeauftragter

Schon ab 129,- EUR pro Monat stellen wir Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten

Nach Art. 37 I DS GVO ist es für viele Unternehmen verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Hürden für diese Verpflichtung sind nicht hoch: Wenn z.B. ein Unternehmen mehr als 9 Mitarbeiter aufweist, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist die Bestellung verpflichtend.
Selbst wenn keine Verpflichtung besteht, sollte die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in Erwägung gezogen werden, da dieser eine wichtige Schnittstellenfunktion besetzt, um alle personenbezogenen Datenverarbeitungen eines Unternehmens datenschutzkonform durchzuführen. Die Verantwortung für die datenschutzkonforme Durchführung von personenbezogenen Datenverarbeitungstätigkeiten erlischt auch nicht, wenn bei einem Unternehmen die Kriterien zur Pflicht der Benennung eines Datenschutzbeauftragten nicht zutreffen.

Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten

Der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kann grundsätzlich auf zwei Arten entsprochen werden: Über einen internen (betrieblichen) Datenschutzbeauftragten in Person eines Mitarbeiters oder als externer Datenschutzbeauftragter in Person eines Dienstleisters.

Schonung Ihrer Ressourcen

Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind zahlreich und gerade wenn das Thema Datenschutz in einem Unternehmen erst etabliert werden muss, kann dies im hohen Maße Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Die Arbeitskraft des als betrieblicher Datenschutzbeauftragten Mitarbeiters kann dadurch in sein ursprünglichen Funktion nur noch eingeschränkt genutzt werden. Durch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten erhalten Sie die Arbeitskraft Ihrer Mitarbeiter und schonen Ihre personellen Ressourcen.

Unmittelbar abrufbares Datenschutzpraxiswissen

Der Datenschutzbeauftragte muss dabei - unabhängig davon ob dieser intern oder extern gestellt wird - Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis vorweisen. Wenn die zuständige Aufsichtsbehörde Zweifel an diesem Fachwissen hat, kann der Datenschutzbeauftragte von der Behörde von seiner Position entbunden werden. Dieses Wissen muss dabei regelmäßig erweitert und aktualisiert werden z.B. in Form von Schulungen, Fortbildungen und Workshops.
Unsere externen Datenschutzbeauftragten sind TÜV-zertifiziert und erweitern Ihr Wissen in regelmäßigen Fortbildungen. Durch die tägliche Arbeit und den Austausch in unserem Team steht Ihnen unmittelbar ein Datenschutzpraxiswissen zur Verfügung, dass in den wenigsten Fälle ein interner Datenschutzbeauftragter bieten kann oder erst nach zeit- und kostenintensiver Fortbildung.

Unabhängigkeit und Neutralität

Ein Datenschutzbeauftragter muss frei von Interessenkonflikten innerhalb des Unternehmens handeln. Dies ist für einen externen Datenschutzbeauftragten wesentlich einfacher erreichbar, als für einen Mitarbeiter, der in den seltensten Fällen vollständig unabhängig von Interessen seiner Vorgesetzten und Kollegen handeln kann. Diese Unabhängigkeit von Interessenkonflikten wird nicht nur vom Gesetzgeber gefordert, diese ist auch unverzichtbar für eine effektive Erfüllung der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.

Unser Angebot

Schon ab 129,- EUR pro Monat können wir Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten bereitstellen. Kontaktieren Sie uns unter +49 (228) 286 272 10 und wir finden eine Lösung, die Ihren Anforderungen optimal entspricht.

ab 129,- € / Monat
Anfrage

Hinweis zum Datenschutz